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   BPatG, 31.07.2019 - 7 W (pat) 2/19   

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https://dejure.org/2019,25414
BPatG, 31.07.2019 - 7 W (pat) 2/19 (https://dejure.org/2019,25414)
BPatG, Entscheidung vom 31.07.2019 - 7 W (pat) 2/19 (https://dejure.org/2019,25414)
BPatG, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - 7 W (pat) 2/19 (https://dejure.org/2019,25414)
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  • BGH, 11.03.2008 - X ZB 5/07

    Sägeblatt

    Auszug aus BPatG, 31.07.2019 - 7 W (pat) 2/19
    Zu bedenken ist auch, dass die rechtzeitige Zahlung der Jahresgebühr eine materiell-rechtliche Voraussetzung für den Fortbestand des Schutzrechts ist, d. h. bei der Zahlung handelt es sich nicht um einen Verfahrensakt, sondern um einen nach materiellem Recht zu beurteilenden Vorgang (weshalb z. B. die Zahlungsfrist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schutzrechtsinhabers nicht unterbrochen wird, vgl. BGH GRUR 2008, 551 - Sägeblatt).
  • BGH, 07.07.2015 - X ZB 4/14

    Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist im Validierungsverfahren für ein

    Auszug aus BPatG, 31.07.2019 - 7 W (pat) 2/19
    Dieser Nachteil ist jedoch stets Folge der Wiedereinsetzung in eine Jahresgebührenzahlungsfrist; er hat nicht zur Folge, dass die davon betroffenen Dritten zu Beteiligten des Wiedereinsetzungsverfahrens werden (vgl. BGH GRUR 2015, 927 - Verdickerpolymer II: keine Beteiligung eines Patentverletzers an einem einseitigen patentamtlichen Wiedereinsetzungsverfahren).
  • BVerfG, 31.07.2001 - 2 BvR 702/01

    Rechtsschutzgarantie, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Zurechnung des

    Auszug aus BPatG, 31.07.2019 - 7 W (pat) 2/19
    bb) Zur Reichweite der Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO wird aber auch die Auffassung vertreten, dass sich der Vertretene ein Verhalten seines anwaltlichen Vertreters nicht zurechnen lassen muss, wenn dieses Verhalten als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bzw. als eine besonders leichtfertige, an Gewissenlosigkeit grenzende Außerachtlassung der anwaltlichen Berufspflichten zu bewerten ist (in diesem Sinne Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 85 Rdnr. 13 m. w. N.; offen gelassen in den Nichtannahmebeschlüssen des BVerfG v. 11. Dezember 1992 - 2 BvR 1471/92, und v. 31. Juli 2001 - 2 BvR 702/01, beide veröffentlicht in juris).
  • OLG Köln, 25.10.2013 - 19 U 156/13

    Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus BPatG, 31.07.2019 - 7 W (pat) 2/19
    Das Verschulden umfasse deshalb jedes Verschulden des Prozessbevollmächtigten, also nicht nur Fälle leichter Fahrlässigkeit, sondern auch solche grober Fahrlässigkeit und solche von bedingtem und direktem Vorsatz sowie von Treuwidrigkeit (in diesem Sinne der in einem markenrechtlichen Löschungsverfahren ergangene Beschluss des BPatG v. 29. Mai 2013 - 26 W (pat) 85/12, veröffentlicht auf der Homepage des BPatG und in juris; ebenso OLG Köln, Beschluss v. 25. Oktober 2013 - 19 U 156/13, 19 W 37/13, veröffentlicht in juris; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 77. Aufl., § 85 Rdnr. 9; Münchener Kommentar zur ZPO, Band 1, 5. Aufl. 2016, § 85 Rdnr. 20; Nomos Hk- ZPO/Bendtsen, 7. Aufl., § 85 Rdnr. 20).
  • BVerfG, 11.12.1992 - 2 BvR 1471/92

    Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung von Anwaltsverschulden bei Fristversäumung im

    Auszug aus BPatG, 31.07.2019 - 7 W (pat) 2/19
    bb) Zur Reichweite der Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO wird aber auch die Auffassung vertreten, dass sich der Vertretene ein Verhalten seines anwaltlichen Vertreters nicht zurechnen lassen muss, wenn dieses Verhalten als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bzw. als eine besonders leichtfertige, an Gewissenlosigkeit grenzende Außerachtlassung der anwaltlichen Berufspflichten zu bewerten ist (in diesem Sinne Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 85 Rdnr. 13 m. w. N.; offen gelassen in den Nichtannahmebeschlüssen des BVerfG v. 11. Dezember 1992 - 2 BvR 1471/92, und v. 31. Juli 2001 - 2 BvR 702/01, beide veröffentlicht in juris).
  • BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 85/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KARACA" - keine

    Auszug aus BPatG, 31.07.2019 - 7 W (pat) 2/19
    Das Verschulden umfasse deshalb jedes Verschulden des Prozessbevollmächtigten, also nicht nur Fälle leichter Fahrlässigkeit, sondern auch solche grober Fahrlässigkeit und solche von bedingtem und direktem Vorsatz sowie von Treuwidrigkeit (in diesem Sinne der in einem markenrechtlichen Löschungsverfahren ergangene Beschluss des BPatG v. 29. Mai 2013 - 26 W (pat) 85/12, veröffentlicht auf der Homepage des BPatG und in juris; ebenso OLG Köln, Beschluss v. 25. Oktober 2013 - 19 U 156/13, 19 W 37/13, veröffentlicht in juris; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 77. Aufl., § 85 Rdnr. 9; Münchener Kommentar zur ZPO, Band 1, 5. Aufl. 2016, § 85 Rdnr. 20; Nomos Hk- ZPO/Bendtsen, 7. Aufl., § 85 Rdnr. 20).
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